Vielfach
aus legitimatorischen Gründen zur offiziellen Glaubensinstanz
erhobene Kirche, deren Konfession gleichzeitig zur Staatsreligion
erklärt wird.
Das
Staatskirchentum hat sich in den katholischen Ländern Europas im
16. bis 18. Jahrhundert herausgebildet und im protestantischen
Deutschland die spezifische Form des Landeskirchentums mit dem
landesherrlichen Summepiskopat angenommen. Die einzig zugelassene
oder zumindest privilegierte Staatskirche bildete eine Anstalt, die
unter der Superiorität und dem Einfluss des Staates stand, dessen
Zuständigkeit von der Kirchengesetzgebung über die
Kirchenämterbesetzung bis zur Kirchensteuererhebung reichen konnte.
Im Verlauf der Säkularisierung und Pluralisierung hat die
Staatskirchenkonzeption zugunsten des Laizismus und der Vorstellung
von der religiös-weltanschaulichen Neutralität (Religionsfreiheit)
des Staates an Bedeutung verloren. Die katholische Kirche trat aber
noch bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil für ein konkordatäres
System in Verbindung mit der Anerkennung des Katholizismus als
Staatsreligion ein (siehe Konkordat).