Stabilitätsgesetz

Kurzbezeichnung für das „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft" (StWG), durch das Bund und Länder seit 1967 verpflichtet werden, ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen zur Wahrung des Geldwertes aufeinander abzustimmen.

Das Stabilitätsgesetz soll zu einem stabilen Preisniveau und einem hohen Beschäftigungsgrad beitragen und darüber hinaus ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei angemessenem Wirtschaftswachstum gewährleisten (so genanntes „magisches Viereck"). Der Maßnahmenkatalog des Stabilitätsgesetzes (StabG) sieht die alljährliche Vorlage eines Jahreswirtschaftsberichts vor, in dem die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Zielsetzungen darlegt. Wirtschaftliche Orientierungsdaten für Gebietskörperschaften, Unternehmerverbände und Gewerkschaften bilden die Grundlage für ein abgestimmtes Verhalten (siehe konzertierte Aktion), zu dem die Regierung bei Bedarf aufrufen kann.

Eher informativen Charakter haben die mittelfristige Finanzplanung, die mehrjährigen Investitionsprogramme und der zweijährige Subventionsbericht. Zur Unterstützung ihrer Aufgaben ist die Bundesregierung gehalten, einen beratenden „Konjunkturrat für die öffentliche Hand" zu bestellen. Das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist ein Instrument des keynesianischen Interventionismus (siehe Globalsteuerung).

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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