Kurzbezeichnung
für das „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums
der Wirtschaft" (StWG), durch das Bund und Länder seit 1967
verpflichtet werden, ihre wirtschafts- und finanzpolitischen
Maßnahmen zur Wahrung des Geldwertes aufeinander abzustimmen.
Das
Stabilitätsgesetz soll zu einem stabilen Preisniveau und einem
hohen Beschäftigungsgrad beitragen und darüber hinaus ein
außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei angemessenem
Wirtschaftswachstum gewährleisten (so genanntes „magisches
Viereck"). Der Maßnahmenkatalog des Stabilitätsgesetzes (StabG)
sieht die alljährliche Vorlage eines Jahreswirtschaftsberichts vor,
in dem die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat ihre
wirtschafts- und finanzpolitischen Zielsetzungen darlegt.
Wirtschaftliche Orientierungsdaten für Gebietskörperschaften,
Unternehmerverbände und Gewerkschaften bilden die Grundlage für
ein abgestimmtes Verhalten (siehe konzertierte Aktion), zu
dem die Regierung bei Bedarf aufrufen kann.
Eher
informativen Charakter haben die mittelfristige Finanzplanung, die
mehrjährigen Investitionsprogramme und der zweijährige
Subventionsbericht. Zur Unterstützung ihrer Aufgaben ist die
Bundesregierung gehalten, einen beratenden „Konjunkturrat für die
öffentliche Hand" zu bestellen. Das Stabilitäts- und
Wachstumsgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist ein Instrument
des keynesianischen Interventionismus (siehe
Globalsteuerung).