Timesharing (Wirtschaft)
(englisch: Zeitteilung)

Bezeichnung für das Teilzeitnutzungsrecht an einem Immobilienobjekt.

Wegen des vor allem auf den Kanarischen Inseln bereits seit Jahrzehnten praktizierten schwunghaften Timesharing-Geschäftes hat sich der Begriff inzwischen als Synonym für ein periodisch wiederkehrendes Wohnrecht in privaten Feriendomizilen eingebürgert. Bei dieser Art von Timesharing hat der Nutzungsberechtigte gegen eine zumeist einmalige Zahlung ein langfristiges Teilzeitwohnrecht für ein Urlaubsquartier erworben.

Kritiker des Timesharing-Konzeptes raten nicht zuletzt wegen der hohen Anzahl unseriöser Angebote zur Vorsicht und empfehlen den Interessenten in jedem Fall eine unabhängige Prüfung der Veranlagung, der Folgekosten und der rechtlichen Absicherung. Zwar verspricht das Timesharing die Vorteile von Wohneigentum, ohne die Nachteile eines Zweitwohnsitzes tragen zu müssen, doch der Nutzungsberechtigte hat nicht selten auch entsprechende Betriebskostenanteile und Erhaltungskosten zu tragen. Timesharing wird immer häufiger auch als Finanzierungsform für neue Hotels und Ferienanlagen gewählt.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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