Timesharing
(Wirtschaft)
(englisch:
Zeitteilung)
Bezeichnung für
das Teilzeitnutzungsrecht an einem Immobilienobjekt.
Wegen
des vor allem auf den Kanarischen Inseln bereits seit Jahrzehnten
praktizierten schwunghaften Timesharing-Geschäftes hat sich der
Begriff inzwischen als Synonym für ein periodisch wiederkehrendes
Wohnrecht in privaten Feriendomizilen eingebürgert. Bei dieser
Art von Timesharing hat der Nutzungsberechtigte gegen eine zumeist
einmalige Zahlung ein langfristiges Teilzeitwohnrecht für ein
Urlaubsquartier erworben.
Kritiker
des Timesharing-Konzeptes raten nicht zuletzt wegen der hohen
Anzahl unseriöser Angebote zur Vorsicht und empfehlen den
Interessenten in jedem Fall eine unabhängige Prüfung der
Veranlagung, der Folgekosten und der rechtlichen Absicherung. Zwar
verspricht das Timesharing die Vorteile von Wohneigentum, ohne die
Nachteile eines Zweitwohnsitzes tragen zu müssen, doch der
Nutzungsberechtigte hat nicht selten auch entsprechende
Betriebskostenanteile und Erhaltungskosten zu tragen. Timesharing
wird immer häufiger auch als Finanzierungsform für neue Hotels
und Ferienanlagen gewählt.
Verfasst von:
Roland Detsch
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