Tyrannenmord
(von griechisch týrannos: Herr, Gebieter, Herrscher)

In der politischen Theorie im Zusammenhang mit dem Widerstandsrecht diskutierte Möglichkeit zur Selbstbefreiung von illegitimer oder angemaßter Gewaltherrschaft.

Avicenna (Ibn Sina) bezeichnete im 11. Jahrhundert die Tötung eines tyrannischen Kalifen, der nicht mehr abgesetzt werden kann, als gottgefälliges Werk – nächst dem Bekenntnis zum Propheten. Johannes von Salisbury (12. Jahrhundert) sah im König den gerechten Diener des öffentlichen Wohls, der zum Tyrannen mutiert, wenn er an die Stelle des Lebensgesetzes und der Gerechtigkeit seinen eigenen Willen setzt und nach diesem autonom die Gesetze formt. Nicht zuletzt unter dem Eindruck der Ermordung seines Mentors Thomas Becket durch Heinrich II. erklärte er die Tötung des Tyrannen für „billig und recht".

Für Wilhelm von Ockham (13./14. Jahrhundert) fand die Herrschaft des obersten Monarchen ihre Grenzen an der Freiheit des Einzelnen, die sie nur im Notfall zugunsten des Allgemeinwohls antasten dürfe. Als Notstandsmaßnahme bei Versagen der Herrschaft ließ er als ultima ratio auch den Tyrannenmord zu. Und selbst der autoritäre Leviathan war bei Thomas Hobbes vor Tyrannenmord nicht gefeit, wenn er seinen Schutzzweck nicht erfüllte.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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