In der
politischen Theorie im Zusammenhang mit dem Widerstandsrecht
diskutierte Möglichkeit zur Selbstbefreiung von illegitimer oder
angemaßter Gewaltherrschaft.
Avicenna
(Ibn Sina) bezeichnete im 11. Jahrhundert die Tötung eines
tyrannischen Kalifen, der nicht mehr abgesetzt werden kann, als
gottgefälliges Werk – nächst dem Bekenntnis zum Propheten.
Johannes von Salisbury (12. Jahrhundert) sah im König den
gerechten Diener des öffentlichen Wohls, der zum Tyrannen
mutiert, wenn er an die Stelle des Lebensgesetzes und der
Gerechtigkeit seinen eigenen Willen setzt und nach diesem autonom
die Gesetze formt. Nicht zuletzt unter dem Eindruck der Ermordung
seines Mentors Thomas Becket durch Heinrich II. erklärte er die
Tötung des Tyrannen für „billig und recht".
Für
Wilhelm von Ockham (13./14. Jahrhundert) fand die Herrschaft des
obersten Monarchen ihre Grenzen an der Freiheit des Einzelnen, die
sie nur im Notfall zugunsten des Allgemeinwohls antasten dürfe.
Als Notstandsmaßnahme bei Versagen der Herrschaft ließ er als ultima
ratio auch den Tyrannenmord zu. Und selbst der autoritäre
Leviathan war bei Thomas Hobbes vor Tyrannenmord nicht gefeit,
wenn er seinen Schutzzweck nicht erfüllte.