Meinungsverschiedenheit
innerhalb der Scholastik über den Stellenwert der – den
platonischen Ideen vergleichbaren – Universalien, deren Deutung
sich im Verlauf des Mittelalters mehrfach änderte.
Im
Universalienstreit der Scholastik vertraten die Nominalisten (von
lateinisch nomen: Namen) die Auffassung, dass
Gattungsbegriffe bzw. Universalien wie „Mensch", „Pferd",
„Tisch" etc. nicht im Sinn der Ideenlehre Platons das Wesen
der Dinge zum Ausdruck brächten, sondern dass es sich lediglich um
konventionelle Zeichen handle, die für konkrete Dinge stünden. Mit
der Behauptung „universalia sunt nomina ergo post rem" („Allgemeinbegriffe
sind Namen und stehen damit nach dem Ding") wandten sie sich
gegen den Versuch der Realisten, mit Hilfe des Satzes „universalia
sunt realia ergo ante rem" („Allgemeinbegriffe sind
Wirklichkeiten und stehen damit vor dem Ding"), zum
Gottesbeweis die Schöpfung als Verwirklichung präexistenter Ideen
darzustellen, wie es auch im Johannesevangelium zum Ausdruck kommt:
„Am Anfang war das Wort, und das Wort war bei Gott, und Gott war
das Wort ... Alles ist durch dieses geworden, und ohne es
wurde auch nicht eines von dem, was geworden."
Gemäß
der Auslegung unterscheidet man drei Perioden. So sprach der
gänzlich platonisch geprägte (im Grunde idealistische) extreme
Realismus des 11. Jahrhunderts, wie ihn u. a. Anselm von
Canterbury und Wilhelm von Champeaux vertraten, den Ideen
objektive Realität zu („universalia sunt ante rem" bzw.
„universalia sunt realia").
Unter
dem Einfluss der aristotelischen Philosophie betonte der gemäßigte
Realismus des 12. und 13. Jahrhunderts um Pierre Abélard,
Albertus Magnus und Thomas von Aquin hingegen die Immanenz des
Geistigen in der Materie („universalia sunt in re").
Der
Nominalismus des 13. und 14. Jahrhunderts schließlich,
namentlich aber Johannes Duns Scotus und Wilhelm von Ockham,
aberkannte den Allgemeinbegriffen jegliche objektive Realität,
degradierte sie zu Namen für gewisse Gattungen von Dingen und
schied den Glauben letztlich vom Wissen („universalia sunt
nomina" bzw. „universalia sunt post rem").