Urteilskraft

In der Philosophie Immanuel Kants geprägte Bezeichnung, die sich auf das zwischen Verstand und Vernunft vermittelnde Erkenntnisvermögen bezieht.

Die Urteilskraft ist demnach das Vermögen, die vom Verstand gewonnene Einzelvorstellung einem von der Vernunft geschaffenen Allgemeinbegriff unterzuordnen. Das apriorische Prinzip, von dem die Urteilskraft bei der Erforschung der Natur geleitet wird, ist die Zweckmäßigkeit. Ebenso wie beim Erreichen jeder anderen Absicht, so ist auch die derart gelungene Subsumierung vermittels Empirie gewonnener Naturgesetze unter ein gemeinsames Allgemeines mit dem Gefühl der Lust verbunden, die sich zur Verwunderung steigern kann.

Das Empfinden des – im Erkenntnisprozess transzendentalen – Lustgefühls ist die apriorische Bestimmung der Urteilskraft. Bei der Erkenntnis kann der Einzelne nach Kant durch die reine Wahrnehmung von (ästhetischen) Gegenständen Lust empfinden, sodann aber auch, wenn er sich von den Gegenständen einen (objektiv zweckmäßigen) Begriff gemacht hat. Die Kant’sche Kritik der Urteilskraft beschäftigt sich aus diesem Grund mit den Begriffen Naturschönheit und Naturzweckmäßigkeit.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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