Verfassunggebung

Bezeichnung für den förmlichen Akt der Kodifizierung und Inkraftsetzung der rechtlichen Grundordnung eines Staates (siehe Verfassung). 

In den repräsentativen Demokratien wird die Verfassunggebung in der Regel nicht unmittelbar vom Volk ausgeübt. Üblicherweise wird eine so genannte verfassunggebende Versammlung (auch Konstituante oder Nationalversammlung), die direkt gewählt oder von der gewählten Volksvertretung eingesetzt wird, mit der Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs betraut. Über Annahme oder Ablehnung der Verfassung entscheidet schließlich entweder die verfassunggebende Versammlung selbst oder ein Plebiszit (siehe Volksabstimmung).

In Deutschland setzte eine erste Welle der Verfassunggebung während und nach dem Wiener Kongress ein, als in Nachwirkung der Französischen Revolution auf breiter Front die Forderung nach einem Verfassungsstaat mit schriftlich fixierter staatsbürgerlicher Mitwirkung erhoben wurde. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde 1948/49 vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitet und verabschiedet.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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