Bezeichnung
für den förmlichen Akt der Kodifizierung und Inkraftsetzung der
rechtlichen Grundordnung eines Staates (siehe
Verfassung).
In den
repräsentativen Demokratien wird die Verfassunggebung in der Regel
nicht unmittelbar vom Volk ausgeübt. Üblicherweise wird eine so
genannte verfassunggebende Versammlung (auch Konstituante oder
Nationalversammlung), die direkt gewählt oder von der gewählten
Volksvertretung eingesetzt wird, mit der Ausarbeitung eines
Verfassungsentwurfs betraut. Über Annahme oder Ablehnung der
Verfassung entscheidet schließlich entweder die verfassunggebende
Versammlung selbst oder ein Plebiszit (siehe
Volksabstimmung).
In
Deutschland setzte eine erste Welle der Verfassunggebung während
und nach dem Wiener Kongress ein, als in Nachwirkung der
Französischen Revolution auf breiter Front die Forderung nach einem
Verfassungsstaat mit schriftlich fixierter staatsbürgerlicher
Mitwirkung erhoben wurde. Das Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland wurde 1948/49 vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitet
und verabschiedet.