Verfassungskonflikt

Meinungsverschiedenheit zwischen Organen des Staates über die ihnen zustehenden verfassungsmäßigen Kompetenzen.

In der Bundesrepublik Deutschland wird im Fall eines Verfassungskonflikts das Bundesverfassungsgericht – im Streit zwischen Verfassungsorganen innerhalb eines Bundeslandes das Landesverfassungsgericht – zur rechtsgültigen Auslegung des Grundgesetzes bzw. der Landesverfassung in der betreffenden Frage angerufen. Nach Art. 93 Abs. 1 GG entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Auslegung des Grundgesetzes aus Anlass von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch das Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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