Meinungsverschiedenheit
zwischen Organen des Staates über die ihnen zustehenden
verfassungsmäßigen Kompetenzen.
In der
Bundesrepublik Deutschland wird im Fall eines Verfassungskonflikts
das Bundesverfassungsgericht – im Streit zwischen
Verfassungsorganen innerhalb eines Bundeslandes das
Landesverfassungsgericht – zur rechtsgültigen Auslegung des
Grundgesetzes bzw. der Landesverfassung in der betreffenden Frage
angerufen. Nach Art. 93 Abs. 1 GG entscheidet
das Bundesverfassungsgericht über die Auslegung des Grundgesetzes
aus Anlass von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und
Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die
durch das Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten
Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind.