Am
22. September 1972 ratifiziertes Abkommen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
zur Konkretisierung des interalliierten Transitabkommens
hinsichtlich des grenzüberschreitenden Personen- und
Güterverkehrs.
Die
Vertragsstaaten verpflichteten sich, den Verkehr in und durch ihre
Hoheitsgebiete entsprechend der üblichen internationalen Praxis auf
der Grundlage der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung in
größtmöglichem Umfang zu gewähren, zu erleichtern und möglichst
zweckmäßig zu gestalten.
Als
Zusatzprotokoll enthielt der Verkehrsvertrag eine „Information der
DDR zu Reiseerleichterungen", in der u. a. Erleichterungen
bei Besuchserlaubnissen von Verwandten und Bekannten aus der
Bundesrepublik sowie bei Einreisen in die DDR aus kommerziellen,
kulturellen, sportlichen, religiösen und touristischen Gründen in
Aussicht gestellt wurden. Der Verkehrsvertrag war das erste
Vertragswerk, das die Bundesrepublik und die DDR aus eigenem Recht
und nicht im Rahmen alliierter Vereinbarungen abgeschlossen haben.
Mit Inkrafttreten des am 31. August 1990 geschlossenen
Einigungsvertrages wurde der Verkehrsvertrag gegenstandslos.