Verkehrsvertrag

Am 22. September 1972 ratifiziertes Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Konkretisierung des interalliierten Transitabkommens hinsichtlich des grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehrs.

Die Vertragsstaaten verpflichteten sich, den Verkehr in und durch ihre Hoheitsgebiete entsprechend der üblichen internationalen Praxis auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung in größtmöglichem Umfang zu gewähren, zu erleichtern und möglichst zweckmäßig zu gestalten.

Als Zusatzprotokoll enthielt der Verkehrsvertrag eine „Information der DDR zu Reiseerleichterungen", in der u. a. Erleichterungen bei Besuchserlaubnissen von Verwandten und Bekannten aus der Bundesrepublik sowie bei Einreisen in die DDR aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen, religiösen und touristischen Gründen in Aussicht gestellt wurden. Der Verkehrsvertrag war das erste Vertragswerk, das die Bundesrepublik und die DDR aus eigenem Recht und nicht im Rahmen alliierter Vereinbarungen abgeschlossen haben. Mit Inkrafttreten des am 31. August 1990 geschlossenen Einigungsvertrages wurde der Verkehrsvertrag gegenstandslos.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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