Verteidigung

Im Völkerrecht die zulässige Abwehr einer militärischen Aggression; sie zielt darauf ab, dem Gegner bereits beim Angriff hohe Verluste beizubringen und seine Kampfkraft entscheidend zu schwächen.

Die Notwendigkeit zwischenstaatlicher Friedenssicherung ist heute im Wesentlichen anerkannt. Seit den Schrecken der beiden Weltkriege gilt der Krieg nicht mehr als legitimes Mittel der internationalen Politik, um bestimmte Interessen durchzusetzen, wie er allgemein noch bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts angesehen wurde. Der Briand-Kellogg-Pakt von 1928 ebenso wie die Satzung der Vereinten Nationen (UN) verbieten den Angriffskrieg, auch wenn er der Durchsetzung eigener Rechte dient, und verpflichten die Vertragsstaaten, sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Drohung mit Gewalt und Gewaltanwendung zu enthalten und Streitfälle nur mit friedlichen Mitteln auszutragen. Der Krieg ist seitdem nur mehr als Verteidigung gegen einen Angriff erlaubt.

Für den Fall eines bewaffneten Angriffs räumt die UN-Charta allerdings dem Angegriffenen das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung ein. Ob dabei eine Verteidigung bereits in der Vorbereitungsphase eines bevorstehenden Angriffs (präventive Verteidigung) erlaubt ist, bleibt umstritten. Als Reaktion auf das sowjetische Vordringen nach Mitteleuropa nach dem 2. Weltkrieg wurde unter der Führung der USA die NATO als Verteidigungsbündnis für Westeuropa gegründet. Sie konnte über Jahrzehnte erfolgreich eine weitere Ausdehnung des sowjetischen Machtbereichs verhindern. Oberstes Prinzip der NATO-Strategie war von Anfang an die Abschreckung; sollte aber dennoch ein Angriff erfolgen, musste eine erfolgreiche Verteidigung gewährleistet sein. Dabei stand ihr langfristiges militärisches Verteidigungsprogramm keineswegs im Widerspruch zur Entspannungspolitik.

Das durch die Verteidigungsfähigkeit und die Zweitschlagskapazität gewährleistete Risiko des Gegners bei einem Angriffskrieg war die eigentliche Basis des Friedens im Kalten Krieg zwischen Ost und West. Entspannungspolitik war nur möglich und glaubhaft, weil beide Seiten in ihrer Sicherheit ernsthaft bedroht waren. Insoweit war die Sicherung der Verteidigungsfähigkeit durch ein langfristiges Verteidigungsprogramm die Grundlage westlicher Entspannungspolitik.

Verfasst von:
Roland Detsch

(© cpw)