Im
Völkerrecht die zulässige Abwehr einer militärischen Aggression;
sie zielt darauf ab, dem Gegner bereits beim Angriff hohe Verluste
beizubringen und seine Kampfkraft entscheidend zu schwächen.
Die
Notwendigkeit zwischenstaatlicher Friedenssicherung ist heute im
Wesentlichen anerkannt. Seit den Schrecken der beiden Weltkriege
gilt der Krieg nicht mehr als legitimes Mittel der internationalen
Politik, um bestimmte Interessen durchzusetzen, wie er allgemein
noch bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts angesehen wurde. Der
Briand-Kellogg-Pakt von 1928 ebenso wie die Satzung der Vereinten
Nationen (UN) verbieten den Angriffskrieg, auch wenn er der
Durchsetzung eigener Rechte dient, und verpflichten die
Vertragsstaaten, sich in ihren internationalen Beziehungen jeder
Drohung mit Gewalt und Gewaltanwendung zu enthalten und Streitfälle
nur mit friedlichen Mitteln auszutragen. Der Krieg ist seitdem nur
mehr als Verteidigung gegen einen Angriff erlaubt.
Für den
Fall eines bewaffneten Angriffs räumt die UN-Charta allerdings dem
Angegriffenen das Recht auf individuelle und kollektive
Selbstverteidigung ein. Ob dabei eine Verteidigung bereits in der
Vorbereitungsphase eines bevorstehenden Angriffs (präventive
Verteidigung) erlaubt ist, bleibt umstritten. Als Reaktion auf das
sowjetische Vordringen nach Mitteleuropa nach dem 2. Weltkrieg
wurde unter der Führung der USA die NATO als Verteidigungsbündnis
für Westeuropa gegründet. Sie konnte über Jahrzehnte erfolgreich
eine weitere Ausdehnung des sowjetischen Machtbereichs verhindern.
Oberstes Prinzip der NATO-Strategie war von Anfang an die
Abschreckung; sollte aber dennoch ein Angriff erfolgen, musste eine
erfolgreiche Verteidigung gewährleistet sein. Dabei stand ihr
langfristiges militärisches Verteidigungsprogramm keineswegs im
Widerspruch zur Entspannungspolitik.
Das
durch die Verteidigungsfähigkeit und die Zweitschlagskapazität
gewährleistete Risiko des Gegners bei einem Angriffskrieg war die
eigentliche Basis des Friedens im Kalten Krieg zwischen Ost und
West. Entspannungspolitik war nur möglich und glaubhaft, weil beide
Seiten in ihrer Sicherheit ernsthaft bedroht waren. Insoweit war die
Sicherung der Verteidigungsfähigkeit durch ein langfristiges
Verteidigungsprogramm die Grundlage westlicher Entspannungspolitik.