Vertrag über die
Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR
Am
20. September 1955 in Moskau unterzeichnetes Abkommen zur
Festigung und Entwicklung der freundschaftlichen Beziehungen
zwischen den beiden Staaten auf der Grundlage von
Gleichberechtigung, gegenseitiger Achtung der Souveränität und der
Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten.
Der
Vertrag räumte der DDR u. a. freie Entscheidung bei der
Gestaltung ihrer Innen- und Außenpolitik einschließlich der
Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland ein, wobei beide Seiten
den Wunsch nach Verhandlungen über eine friedensvertragliche
Regelung und die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands auf
friedlicher und demokratischer Grundlage äußerten. Vereinbart
wurde ferner, daß die sowjetischen Truppen zwar in der DDR
stationierten bleiben, sich jedoch nicht in die inneren
Angelegenheiten und in das gesellschaftspolitische Leben des Landes
einmischen dürfen. Unmittelbare Auswirkungen des Vertrages waren
die Umwandlung der sowjetischen Hohen Kommssion in eine Botschaft
sowie die Integration der Nationalen Volksarmee (NVA) in den
Warschauer Pakt. Indes blieb die sowjetische Zuständigkeit im
Rahmen des Viermächteabkommens über Berlin weiter bestehen.
Verfasst von:
Roland Detsch
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