Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR

Am 20. September 1955 in Moskau unterzeichnetes Abkommen zur Festigung und Entwicklung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf der Grundlage von Gleichberechtigung, gegenseitiger Achtung der Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten.

Der Vertrag räumte der DDR u. a. freie Entscheidung bei der Gestaltung ihrer Innen- und Außenpolitik einschließlich der Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland ein, wobei beide Seiten den Wunsch nach Verhandlungen über eine friedensvertragliche Regelung und die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands auf friedlicher und demokratischer Grundlage äußerten. Vereinbart wurde ferner, daß die sowjetischen Truppen zwar in der DDR stationierten bleiben, sich jedoch nicht in die inneren Angelegenheiten und in das gesellschaftspolitische Leben des Landes einmischen dürfen. Unmittelbare Auswirkungen des Vertrages waren die Umwandlung der sowjetischen Hohen Kommssion in eine Botschaft sowie die Integration der Nationalen Volksarmee (NVA) in den Warschauer Pakt. Indes blieb die sowjetische Zuständigkeit im Rahmen des Viermächteabkommens über Berlin weiter bestehen.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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