Vertrag von Amsterdam

Am 18. Juni 1997 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verabschiedetes und am 1. Mai 1999 in Kraft getretenes Abkommen zur Änderung, Modifizierung und Ergänzung bestehender Verträge und Rechtsakte der Europäischen Union.

Der Vertrag von Amsterdam, in Bezugnahme auf den Vertrag von Maastricht häufig auch als Maastricht II bezeichnet, soll der weiteren Vertiefung der europäischen Integration dienen und die Aufnahme neuer Mitglieder in die EU vorbereiten. Neben wirtschaftlichen und finanziellen Überlegungen werden hier erstmals die humanen Dimensionen der europäischen Partnerschaft stärker ins Zentrum gerückt.

Der Vertrag von Amsterdam verfolgt vier große Ziele: Beschäftigungspolitik (Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, koordinierte Strategien im sozialen und wirtschaftlichen Bereich etc.) und die Stärkung der Bürgerrechte (Recht auf Zugang zu Informationen aus Dokumenten der EU-Institutionen, Verbraucherrechte und ­schutz etc.) werden zu zentralen Anliegen der EU erklärt; Garantie der Freizügigkeit (institutionelle Ausgestaltung des Schengener Abkommens) und Erhöhung der Inneren Sicherheit (Regelung und Verbesserung der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres); Stärkung der Rolle Europas auf internationaler Ebene (Schaffung strategischer Rahmenbedingungen und Aktionseinheiten für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) sowie Gestaltung effizienterer Institutionen im Hinblick auf die EU-Erweiterung.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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