Am
18. Juni 1997 von den Staats- und Regierungschefs der
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verabschiedetes und am
1. Mai 1999 in Kraft getretenes Abkommen zur Änderung,
Modifizierung und Ergänzung bestehender Verträge und Rechtsakte
der Europäischen Union.
Der
Vertrag von Amsterdam, in Bezugnahme auf den Vertrag von Maastricht
häufig auch als Maastricht II bezeichnet, soll der weiteren
Vertiefung der europäischen Integration dienen und die Aufnahme
neuer Mitglieder in die EU vorbereiten. Neben wirtschaftlichen und
finanziellen Überlegungen werden hier erstmals die humanen
Dimensionen der europäischen Partnerschaft stärker ins Zentrum
gerückt.
Der
Vertrag von Amsterdam verfolgt vier große Ziele:
Beschäftigungspolitik (Bekämpfung der Arbeitslosigkeit,
koordinierte Strategien im sozialen und wirtschaftlichen Bereich
etc.) und die Stärkung der Bürgerrechte (Recht auf Zugang zu
Informationen aus Dokumenten der EU-Institutionen, Verbraucherrechte
und schutz etc.) werden zu zentralen Anliegen der EU erklärt;
Garantie der Freizügigkeit (institutionelle Ausgestaltung des
Schengener Abkommens) und Erhöhung der Inneren Sicherheit (Regelung
und Verbesserung der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und
Inneres); Stärkung der Rolle Europas auf internationaler Ebene
(Schaffung strategischer Rahmenbedingungen und Aktionseinheiten für
eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) sowie Gestaltung
effizienterer Institutionen im Hinblick auf die EU-Erweiterung.
Verfasst von:
Roland Detsch