Im
Sprachgebrauch ehemaliger realsozialistischer Staaten Bezeichnung
für vergesellschaftetes Eigentum oder Kollektiveigentum.
Dahinter
steht die Vorstellung, dass die in einem Unternehmen Tätigen die
Nutzung und Verwaltung der Produktionsmittel übernehmen, deren
kollektiver Eigentümer die Gesellschaft als Ganzes ist. In der
Deutschen Demokratischen Republik wurden vor allem
Schlüsselindustrien und -wirtschaftszweige, Bodenschätze und
Infrastruktureinrichtungen zum Volkseigentum erklärt und so
genannten Volkseigenen Betrieben (VEB) zur Bewirtschaftung
überantwortet. Nach der Wiedervereinigung ging das Volkseigentum in
treuhänderische Verwaltung des Bundes über, um eine geordnete
Rückgabe, Reprivatisierung oder Überführung in Staatseigentum zu
gewährleisten.