Volkseigentum

Im Sprachgebrauch ehemaliger realsozialistischer Staaten Bezeichnung für vergesellschaftetes Eigentum oder Kollektiveigentum. 

Dahinter steht die Vorstellung, dass die in einem Unternehmen Tätigen die Nutzung und Verwaltung der Produktionsmittel übernehmen, deren kollektiver Eigentümer die Gesellschaft als Ganzes ist. In der Deutschen Demokratischen Republik wurden vor allem Schlüsselindustrien und -wirtschaftszweige, Bodenschätze und Infrastruktureinrichtungen zum Volkseigentum erklärt und so genannten Volkseigenen Betrieben (VEB) zur Bewirtschaftung überantwortet. Nach der Wiedervereinigung ging das Volkseigentum in treuhänderische Verwaltung des Bundes über, um eine geordnete Rückgabe, Reprivatisierung oder Überführung in Staatseigentum zu gewährleisten.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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