Das Ausscheiden älterer Arbeitnehmer aus dem
Erwerbsleben vor dem gesetzlich vorgesehenen Renteneintrittsalter;
Rechtsgrundlagen sind Gesetze, Tarifverträge oder
Betriebsvereinbarungen.
In Deutschland möchten bis zu zwei Drittel
aller Arbeitnehmer zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr aus dem
Erwerbsleben ausscheiden. Dies wurde lange Zeit auf breiter Front
begrüßt: von jüngeren Arbeitnehmern, die sich bessere
Aufstiegschancen erhofften; von Arbeitgebern, die sich älterer und
teurerer Mitarbeiter entledigen konnten; von der Politik, die sich
vom Vorruhestand eine Entlastung des Arbeitsmarkts versprach. So
konnten ab 1973 Männer und Frauen vorzeitig mit 63 bzw. 60 Jahren
ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand gehen. Dies ließ bis 1982
das tatsächliche Renteneintrittsalter von durchschnittlich 61,5 auf
58,2 Jahre sinken.
Da die Vorruhestandsregelungen die
Sozialsysteme stark belasteten, wurden Anfang der neunziger Jahre
das gesetzliche Rentenalter schrittweise wieder heraufgesetzt und
Rentenabschläge für Vorruheständler eingeführt. Die Renten- und
Arbeitsmarktreformen der rotgrünen Bundesregierung unter Gerhard
Schröder machten eine Frühverrentung noch unattraktiver: Nach der
neuen Gesetzeslage ist für Männer ab 1. Januar 2006 und für Frauen
ab 1. Januar 2009 vor dem 65. Lebensjahr keine abschlagsfreie
Verrentung mehr vorgesehen. Der staatlich finanzierte Vorruhestand
beginnt dann frühestens mit 63,5 Jahren. Arbeitnehmern, die früher
aus dem Arbeitsleben ausscheiden wollen, bleibt dann nur noch die
größtenteils vom Arbeitgeber finanzierte Altersteilzeit (siehe
Arbeitszeitverkürzung) oder eine entsprechende Eigenvorsorge.
Schätzungen zufolge stehen durch diese Maßnahmen dem Arbeitsmarkt
schon 2008 rund 560 000 ältere Arbeitskräfte zusätzlich zur
Verfügung.
2005 gingen Männer und Frauen zwar im
Durchschnitt erst wieder mit 63,1 bzw. 63,3 Jahren in den Ruhestand.
Dennoch lag das Erwerbsaustrittsalter immer noch deutlich unter dem
Renteneintrittsalter. Bei rund 60 Prozent aller Arbeiter und
Angestellten wurde diese Lücke durch den Vorruhestand geschlossen,
den in fast zwei Dritteln aller Fälle die Arbeitslosenversicherung
finanzierte. Nur gut ein Drittel arbeitete vor dem Renteneintritt
Voll- oder Teilzeit.