Gegenstände
und Geräte, die zur Tötung, Verwundung und Zerstörung im Krieg,
im Kampf und bei der Jagd verwendet werden; auch Bezeichnung für
abgewandelte Formen im Bereich des Sports (Sportwaffen).
Mit
der Erfindung des Schießpulvers verloren die traditionellen
Wurf-, Stoß- und Hiebwaffen (Lanze, Dolch, Schwert, Beil etc.)
sowie die mechanischen Schusswaffen (Pfeil und Bogen, Armbrust
etc.) an Bedeutung und wurden durch Feuerwaffen (Musketen,
Pistolen, Gewehre etc.) für den Fernkampf abgelöst, deren
Vernichtungspotential für militärische Zwecke durch Variationen
in Größe und Feuerkraft sowie durch technische Neuerungen
ständig optimiert wurde (Kanonen, vollautomatische
Maschinenwaffen). Hinzu traten im Lauf der Waffenentwicklung
Wurfsprengkörper (Handgranaten, Bomben) und mobile Sprengkörper
(Raketen, Torpedos etc.), die sich mit herkömmlichen Techniken zu
wirkungsvollen Fernwaffen kombinieren ließen (Panzerfaust,
Granatwerfer, Raketenwerfer etc.). Den vorläufigen Höhepunkt in
der Massenvernichtungswirkung bilden atomare, bakteriologische und
chemische Waffen (ABC-Waffen); noch in der Experimentierphase
befinden sich Laserwaffen.
Der
geschickte Umgang mit bestimmten Arten von Waffen bildet im Sport
eine eigene Disziplin (Fechten, Gewehr-, Pistolen- und
Bogenschießen, Speer- und Hammerwerfen etc.). Der Waffenbesitz
ist in Deutschland streng reglementiert. Für den Besitz von
Schusswaffen beispielsweise bedarf es einer amtlichen Genehmigung.