Von
den stimmberechtigten Bürgern oder deren Repräsentanten
ermächtigte Personen, die stellvertretend für sie vom Wahlrecht
Gebrauch machen.
Das wohl
bekannteste Beispiel für die Stimmdelegation an Wahlmänner findet
sich bei den Präsidentschaftswahlen in den Vereinigten Staaten von
Amerika. Dort werden zunächst die Wahlmänner (Electors) bestimmt,
die bei den Vorwahlen (Primaries) auf den nationalen Parteikonventen
ihre Bewerber für das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten
küren. Bei den nationalen Präsidentschaftswahlen werden
schließlich in jedem Bundesstaat entsprechend der Zahl der
Kongressmitglieder Wahlmänner, die de facto auf einen
Kandidaten festgelegt sind, in ein Wahlmännerkollegium entsandt,
das den Präsidenten und den Vizepräsidenten wählt.
In
der Bundesrepublik Deutschland werden die Richter des
Bundesverfassungsgerichtes je zur Hälfte von einem
Wahlmännerkollegium (§ 6 BVerfGG) des Bundestages und
Bundesrates gewählt.