Wahlmänner

Von den stimmberechtigten Bürgern oder deren Repräsentanten ermächtigte Personen, die stellvertretend für sie vom Wahlrecht Gebrauch machen.

Das wohl bekannteste Beispiel für die Stimmdelegation an Wahlmänner findet sich bei den Präsidentschaftswahlen in den Vereinigten Staaten von Amerika. Dort werden zunächst die Wahlmänner (Electors) bestimmt, die bei den Vorwahlen (Primaries) auf den nationalen Parteikonventen ihre Bewerber für das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten küren. Bei den nationalen Präsidentschaftswahlen werden schließlich in jedem Bundesstaat entsprechend der Zahl der Kongressmitglieder Wahlmänner, die de facto auf einen Kandidaten festgelegt sind, in ein Wahlmännerkollegium entsandt, das den Präsidenten und den Vizepräsidenten wählt.

In der Bundesrepublik Deutschland werden die Richter des Bundesverfassungsgerichtes je zur Hälfte von einem Wahlmännerkollegium (§ 6 BVerfGG) des Bundestages und Bundesrates gewählt.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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