Westintegration

Bezeichnung für die von Bundeskanzler Konrad Adenauer forcierte politische, wirtschaftliche und militärische Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die Gemeinschaft der westeuropäischen Staaten und der USA.

Wichtigste Stationen der Westintegration in den Gründerjahren der Bundesrepublik waren der Abschluss des Petersberg­Abkommens zur Reduzierung der Demontagen (22. November 1949), die Bildung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion, 18. April 1951), die Vereinbarung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und die gleichzeitige Unterzeichnung des Generalvertrags („Deutschlandvertrag", 27. Mai 1952), der die Westmächte zur friedlichen Wiedervereinigung Deutschlands verpflichtete.

Die endgültige Westbindung erfolgte schließlich mit dem Beitritt zur erweiterten Westeuropäischen Union (WEU) und zum Nordatlantikpakt (NATO) im Oktober 1954. Die gelungene Westintegration, die durch mancherlei Vorleistungen seitens der Bundesregierung ermöglicht wurde (Vertrag über Wiedergutmachung mit Israel, Regulierung früherer Auslandsschulden, Beitritt zur Ruhrbehörde und zum Europarat, Saar-Statut etc.), führte zu einer schrittweisen Wiedererlangung der staatlichen Souveränität, bis die Pariser Verträge am 23. Oktober 1954 endgültig die Besatzungsherrschaft beendeten.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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