Bezeichnung
für die von Bundeskanzler Konrad Adenauer forcierte politische,
wirtschaftliche und militärische Eingliederung der Bundesrepublik
Deutschland in die Gemeinschaft der westeuropäischen Staaten und
der USA.
Wichtigste
Stationen der Westintegration in den Gründerjahren der
Bundesrepublik waren der Abschluss des PetersbergAbkommens zur
Reduzierung der Demontagen (22. November 1949), die Bildung der
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion,
18. April 1951), die Vereinbarung einer Europäischen
Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und die gleichzeitige Unterzeichnung
des Generalvertrags („Deutschlandvertrag", 27. Mai
1952), der die Westmächte zur friedlichen Wiedervereinigung
Deutschlands verpflichtete.
Die
endgültige Westbindung erfolgte schließlich mit dem Beitritt zur
erweiterten Westeuropäischen Union (WEU) und zum Nordatlantikpakt
(NATO) im Oktober 1954. Die gelungene Westintegration, die durch
mancherlei Vorleistungen seitens der Bundesregierung ermöglicht
wurde (Vertrag über Wiedergutmachung mit Israel, Regulierung
früherer Auslandsschulden, Beitritt zur Ruhrbehörde und zum
Europarat, Saar-Statut etc.), führte zu einer schrittweisen
Wiedererlangung der staatlichen Souveränität, bis die Pariser
Verträge am 23. Oktober 1954 endgültig die
Besatzungsherrschaft beendeten.