Wirtschaftsrat

Allgemeine Bezeichnung für ein Sachverständigengremium zur Mitwirkung oder Beratung in Fragen der Wirtschaftspolitik.

In der deutschen Geschichte traten Wirtschaftsräte erstmals in der Weimarer Republik in Erscheinung. In Nachwirkung der Rätebewegung wurde es Arbeitern und Angestellten verfassungsmäßig garantiert, in Betriebsarbeiterräten, Bezirksarbeiterräten und in einem Reichsarbeiterrat an der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie der wirtschaftlichen Entwicklung mitzuwirken. Diese Räte bildeten zusammen mit den Unternehmerorganisationen auf Bezirks- und Reichsebene paritätisch besetzte Wirtschaftsräte, deren Hauptaufgabe darin bestand, sozial- und wirtschaftspolitische Gesetzentwürfe einzubringen oder entsprechende Regierungsvorlagen kommentierend zu begutachten. Ähnliche Wirtschaftsräte existieren heute noch u. a. in Österreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich und Italien.

Ein anderer Typus von Wirtschaftsrat wurde 1947 von den Militärgouverneuren der amerikanisch-britischen Bizone als wichtigstes Organ der Zweizonenverwaltung gebildet. Dieses Gremium aus 104 Landtagsabgeordneten aus den acht beteiligten Ländern hatte zunächst nur wirtschaftspolitisch beratende, später aber auch gesetzgeberische Kompetenzen und wurde dabei von einem Länderrat aus 24 Vertretern der Landesregierungen kontrolliert.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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