Der Sachverständigenrat wurde 1963 durch
Gesetz geschaffen. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die
über besondere wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und
volkswirtschaftliche Erfahrungen verfügen müssen und die deshalb
gerne auch als die „Fünf Wirtschaftsweisen” bezeichnet werden. Der
Rat hat die gesamtwirtschaftliche Lage und deren absehbare
Entwicklung zu analysieren und zu untersuchen, wie im Rahmen der
marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des
Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches
Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum gewährleistet
werden können. Er soll Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren
Vermeidung oder Beseitigung aufzeigen, jedoch keine Empfehlungen für
bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen abgeben.
Dem gesetzlichen Auftrag zufolge verfasst und
veröffentlicht der Rat seine mit Einschätzungen und Prognosen
verbundenen Untersuchungsergebnisse in einem Jahresgutachten, das
Mitte November der Bundesregierung überreicht wird, die ihrerseits
binnen acht Wochen zur Stellungnahme vor dem Bundestag verpflichtet
ist. In besonderen Problemlagen kann der Sachverständigenrat von der
Bundesregierung darüber hinaus mit der Erstellung von
Sondergutachten beauftragt werden. Vertritt eine Minderheit im Rat
zu einzelnen Fragen eine abweichende Auffassung, so hat sie die
Möglichkeit, diese in den jeweiligen Gutachten zum Ausdruck zu
bringen.
Die einzelnen Sachverständigen werden
zeitversetzt auf Vorschlag der Bundesregierung für einen Zeitraum
von jeweils fünf Jahren vom Bundespräsidenten berufen. Sie dürfen
weder einer Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des
Bundes oder der Länder angehören noch im öffentlichen Dienst stehen,
es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines
wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Institutes. Sie dürfen
weder Repräsentanten eines Wirtschaftsverbandes noch einer
Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisation sein oder zu diesen in
einem ständigen Dienstverhältnis stehen. Die Geschäftsstelle des aus
Bundesmitteln alimentierten Sachverständigenrates ist beim
Statistischen Bundesamt in Wiesbaden angesiedelt.