Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
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auch
Fünf Wirtschaftsweise

Fünfköpfiges Gremium unabhängiger Wissenschaftler zur Beratung der Bundesregierung in wirtschaftspolitischen Fragen und zur öffentlichen Urteilsbildung über die ökonomische Situation in der Bundesrepublik Deutschland.

Der Sachverständigenrat wurde 1963 durch Gesetz geschaffen. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die über besondere wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und volkswirtschaftliche Erfahrungen verfügen müssen und die deshalb gerne auch als die „Fünf Wirtschaftsweisen” bezeichnet werden. Der Rat hat die gesamtwirtschaftliche Lage und deren absehbare Entwicklung zu analysieren und zu untersuchen, wie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum gewährleistet werden können. Er soll Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung aufzeigen, jedoch keine Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen abgeben.

Dem gesetzlichen Auftrag zufolge verfasst und veröffentlicht der Rat seine mit Einschätzungen und Prognosen verbundenen Untersuchungsergebnisse in einem Jahresgutachten, das Mitte November der Bundesregierung überreicht wird, die ihrerseits binnen acht Wochen zur Stellungnahme vor dem Bundestag verpflichtet ist. In besonderen Problemlagen kann der Sachverständigenrat von der Bundesregierung darüber hinaus mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragt werden. Vertritt eine Minderheit im Rat zu einzelnen Fragen eine abweichende Auffassung, so hat sie die Möglichkeit, diese in den jeweiligen Gutachten zum Ausdruck zu bringen.

Die einzelnen Sachverständigen werden zeitversetzt auf Vorschlag der Bundesregierung für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren vom Bundespräsidenten berufen. Sie dürfen weder einer Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder der Länder angehören noch im öffentlichen Dienst stehen, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Institutes. Sie dürfen weder Repräsentanten eines Wirtschaftsverbandes noch einer Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisation sein oder zu diesen in einem ständigen Dienstverhältnis stehen. Die Geschäftsstelle des aus Bundesmitteln alimentierten Sachverständigenrates ist beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden angesiedelt.

Verfasst von:
Roland Detsch

(© cpw)