Bezeichnung
für die Intervention einer Notenbank auf dem Devisenmarkt, um durch
Kauf oder Verkauf ausländischer Währungen ein Ungleichgewicht bei
den Devisenkursen und damit der Zahlungsbilanz zu verhindern.
Die
Devisenbilanz ist ausgeglichen, wenn die internationalen
Zahlungsverpflichtungen einer Volkswirtschaft, die sich im
Wesentlichen aus den Importen von Gütern und Dienstleistungen sowie
aus Krediten an das Ausland ergeben, durch den Export von Gütern
und Dienstleistungen sowie den Krediten aus dem Ausland abgedeckt
werden können. Übersteigen die Importe die Exporte
(Leistungsbilanzdefizit), so ergibt sich ein Zahlungsbilanzdefizit,
das durch einen Abbau der Devisenbestände finanziert werden
müsste, der langfristig zur Erschöpfung der Gold- und
Devisenreserven und zur internationalen Zahlungsunfähigkeit einer
Volkswirtschaft führen kann. Infolgedessen könnten inländische
Unternehmen beispielsweise nicht mehr genügend Rohstoffe und
Investitionsgüter importieren.
Chronische
Zahlungsbilanzdefizite wie etwa im Fall Englands nach dem
2. Weltkrieg erfordern eine restriktive Wirtschaftspolitik, die
das Wachstum hemmt. Auf Zahlungsbilanzüberschüsse reagieren
dagegen die Defizitländer häufig mit Abwehrmaßnahmen, die den
internationalen Güteraustausch einschränken und damit letztlich
allen Handelspartnern schaden.