Zeitarbeitsunternehmen
(auch Leiharbeitsunternehmen
oder Personal-Leasing-Unternehmen)
Bezeichnung für
ein Unternehmen, dessen Geschäftszweck darin besteht, anderen
Unternehmen gewerbsmäßig Mitarbeiter zur Erbringung einer
Arbeitsleistung zu überlassen (Arbeitnehmerüberlassung, ANÜ).
Ständiger Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers bleibt hierbei immer
der Verleiher und nicht etwa der Entleiher, bei dem der
Mitarbeiter befristet tätig wird.
Durch
die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern für zumeist einfache
Tätigkeiten, für die keine besonderen Fachkenntnisse
erforderlich sind, kompensieren viele Unternehmen vorübergehende
Personalengpässe während Auftragsspitzen. Eine Einschränkung
gibt es lediglich im Baugewerbe, wo Zeitarbeiter nicht für
Arbeiten eingestellt werden dürfen, die üblicherweise von
Arbeitern verrichtet werden.
In
Deutschland beträgt die zulässige Höchsteinsatzdauer eines
Leiharbeitnehmers bei einem Fremdunternehmen nach den Bestimmungen
der Bundesanstalt für Arbeit zwölf aufeinanderfolgende Monate.
Die Tätigkeit von Zeitarbeitsunternehmen regelt im übrigen das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von 1972.
Zeitarbeitsunternehmen firmieren häufig als „Personaldienstleister"
und bieten ihren Kunden neben Personal-Leasing auch allgemeine
Personalvermittlung und so genanntes „Outsorcing", also die
Auslagerung von kompletten Abteilungen oder Arbeitsgruppen eines
Unternehmens, an.
Verfasst von:
Roland Detsch
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