Zeitarbeitsunternehmen
(auch Leiharbeitsunternehmen oder Personal-Leasing-Unternehmen)

Bezeichnung für ein Unternehmen, dessen Geschäftszweck darin besteht, anderen Unternehmen gewerbsmäßig Mitarbeiter zur Erbringung einer Arbeitsleistung zu überlassen (Arbeitnehmerüberlassung, ANÜ). Ständiger Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers bleibt hierbei immer der Verleiher und nicht etwa der Entleiher, bei dem der Mitarbeiter befristet tätig wird.

Durch die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern für zumeist einfache Tätigkeiten, für die keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich sind, kompensieren viele Unternehmen vorübergehende Personalengpässe während Auftragsspitzen. Eine Einschränkung gibt es lediglich im Baugewerbe, wo Zeitarbeiter nicht für Arbeiten eingestellt werden dürfen, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden.

In Deutschland beträgt die zulässige Höchsteinsatzdauer eines Leiharbeitnehmers bei einem Fremdunternehmen nach den Bestimmungen der Bundesanstalt für Arbeit zwölf aufeinanderfolgende Monate. Die Tätigkeit von Zeitarbeitsunternehmen regelt im übrigen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von 1972. Zeitarbeitsunternehmen firmieren häufig als „Personaldienstleister" und bieten ihren Kunden neben Personal-Leasing auch allgemeine Personalvermittlung und so genanntes „Outsorcing", also die Auslagerung von kompletten Abteilungen oder Arbeitsgruppen eines Unternehmens, an.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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